Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Werbeagentur Lengauer für die Leistungen unter der Marke Loopwerk. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch; das Konsumentenschutzgesetz ist nicht anwendbar.
1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Werbeagentur Lengauer („Loopwerk“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Loopwerk ihnen schriftlich zustimmt.
1.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. durch Bestätigung im Bestellvorgang und Zahlung) zustande.
2. Leistungen
2.1 Loopwerk analysiert den Betrieb des Kunden, erstellt Werbekonzepte und Werbemittel, richtet Anfrageseiten ein, schaltet und steuert Werbung auf Werbeplattformen Dritter im vereinbarten Zielgebiet und Budget und stellt dem Kunden ein Online-Cockpit zur Verfügung, in dem Anfragen, Ausgaben und Ergebnisse sichtbar sind. Der Kunde hat bei Loopwerk einen persönlichen Ansprechpartner.
2.2 Loopwerk setzt dafür ein eigenes, teilweise automatisiertes System einschließlich KI-Diensten ein. Jede Anzeige wird vor dem Start auf Werberegeln geprüft. Der Kunde kann jederzeit Änderungen verlangen oder Anzeigen stoppen lassen.
2.3 Kein Erfolgsversprechen. Loopwerk schuldet die sorgfältige Erbringung der Leistungen, nicht eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Aufträgen oder Umsätzen. Ergebnisse hängen unter anderem von Angebot, Region, Wettbewerb, Budget und der Reaktion des Kunden auf Anfragen ab. Unberührt bleibt die Anfrage-Garantie nach Punkt 2.4.
2.4 Anfrage-Garantie. Geht in den ersten 60 Tagen ab Start der Werbung keine einzige Anfrage über die von Loopwerk eingerichteten Anfrageseiten ein, erstattet Loopwerk dem Kunden auf Antrag die Einrichtungsgebühr. Voraussetzung ist, dass die Werbung in diesem Zeitraum durchgehend mit einem Werbebudget von mindestens 300 € pro Monat lief und der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Punkt 6 erfüllt hat. Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 60 Tage per E-Mail zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag zusätzlich mit sofortiger Wirkung beenden.
3. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Derzeit: Einrichtung 990 € (einmalig), ab dem ersten Monat 395 € pro Monat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Die Einrichtung ist bei Vertragsschluss fällig, die Monatsgebühr jeweils im Voraus. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist Loopwerk berechtigt, die laufende Werbung bis zum Zahlungseingang zu pausieren. Verzugszinsen richten sich nach § 456 UGB.
4. Werbebudget
4.1 Das Werbebudget ist nicht in den Gebühren enthalten. Der Kunde zahlt es im Voraus ein (mindestens 300 € pro Monat, empfohlen 500 €) und legt ein Monatsbudget fest.
4.2 Loopwerk verwendet das Werbebudget ausschließlich für die Werbeschaltungen des Kunden ■ (ohne Aufschlag – bitte bestätigen). Es wird nie mehr ausgegeben als eingezahlt und nie mehr als das vereinbarte Monatsbudget. Werbeplattformen können Tagesbudgets kurzfristig geringfügig überschreiten; solche Abweichungen gleicht Loopwerk im laufenden Monat aus. Reicht das Guthaben nicht mehr, wird die Werbung automatisch pausiert.
4.3 Die Ausgaben sind im Cockpit laufend einsehbar. Nicht verbrauchtes Werbebudget wird bei Vertragsende ■ (innerhalb von 30 Tagen erstattet – bitte bestätigen).
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Variante „Flexibel“: Mindestlaufzeit 3 Monate, danach monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats ■ (Kündigungsfrist bestätigen). Variante „Jahr“: 12 Monate zuzüglich 1 Monat gratis; während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, danach monatlich kündbar.
5.2 Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder schwerem Verstoß gegen diese AGB oder gegen Richtlinien der Werbeplattformen.
5.3 Kündigungen sind per E-Mail oder im Cockpit möglich.
5.4 Pause statt Kündigung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde die Werbung monatsweise pausieren. Während der Pause ruht die Werbung, Einrichtung, Anfrageseite und Cockpit bleiben erhalten; die Monatsgebühr beträgt in dieser Zeit 95 €. Die Pause endet auf Wunsch des Kunden zum nächsten Monatsbeginn.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde liefert richtige und vollständige Angaben zu seinem Betrieb (insbesondere Anschrift für das Impressum der Anfrageseiten) und hält sie aktuell.
6.2 Der Kunde stellt nur Inhalte bereit (Fotos, Logos, Texte, Bewertungen), an denen er die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt Loopwerk von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
6.3 Der Kunde bearbeitet eingehende Anfragen zeitnah und meldet im Cockpit, was aus ihnen geworden ist (z. B. Termin, Angebot, Auftrag). Diese Rückmeldungen sind Grundlage dafür, dass die Werbung lernt und das Budget gezielt eingesetzt wird.
6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das beworbene Angebot den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
7. Werbeplattformen Dritter
Werbung wird über Plattformen Dritter (z. B. Meta, Google) ausgespielt, deren Richtlinien und Entscheidungen Loopwerk nicht beeinflussen kann. Für die Ablehnung oder Sperre von Anzeigen oder Konten durch eine Plattform, Ausfälle oder Änderungen der Plattformen haftet Loopwerk nicht, sofern sie nicht von Loopwerk grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
8. Rechte an Inhalten und Daten
8.1 Die Anfragen gehören dem Kunden. Loopwerk gibt Anfragen und Kundendaten nicht an andere Betriebe weiter und verkauft sie nicht.
8.2 An den von Loopwerk erstellten Werbemitteln erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Werbezwecke. Das System von Loopwerk, seine Methoden und Erkenntnisse bleiben Eigentum der Werbeagentur Lengauer.
8.3 Loopwerk darf zur Verbesserung ihrer Leistungen anonymisierte, zusammengefasste Erkenntnisse nutzen, aus denen weder der Kunde noch seine Kunden erkennbar sind.
8.4 Mit KI erzeugte Bilder werden als Symbolbild gekennzeichnet und nicht als Arbeiten des Kunden dargestellt.
9. Datenschutz
Soweit Loopwerk personenbezogene Daten von Endkunden im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Anfragen), handelt Loopwerk als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen dazu eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO ■ (Auftragsverarbeitungsvertrag als Anlage), die Bestandteil des Vertrags ist.
10. Haftung
10.1 Loopwerk haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
10.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und ausgebliebene Aufträge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach mit den vom Kunden in den letzten 12 Monaten bezahlten Gebühren (ohne Werbebudget) begrenzt.
10.3 Ansprüche verjähren sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach dem schadensbegründenden Ereignis.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten und Methoden, vertraulich, auch nach Vertragsende.
12. Änderungen dieser AGB
Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2026